AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Digitale Wachbuch
IT-Meindl · Inhaber Tobias Meindl · Germanenweg 2 · 85774 Unterföhring · info@it-meindl.de

Fassung 1.0, gültig ab 1. August 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen IT-Meindl, Inhaber Tobias Meindl (nachfolgend „Anbieter“), und dem Kunden über die Bereitstellung und Nutzung des Digitalen Wachbuchs einschließlich seiner Zusatzmodule.

(2) Der Anbieter richtet sich ausschließlich an Vereine, Verbände und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Kunde kann nur sein, wer den Vertrag in Ausübung einer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit im Sinne des § 14 BGB schließt. Verträge mit Verbrauchern kommen nicht zustande.

(3) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

(4) Erklärungen im Rahmen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Eine E-Mail genügt.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden das Digitale Wachbuch als webbasierte Anwendung über das Internet zur Nutzung bereit und betreibt für ihn eine eigene Instanz unter einer eigenen Adresse. Ein Anspruch auf Überlassung der Software selbst besteht nicht.

(2) Welche Module gebucht sind, ergibt sich aus der Bestellung. Die jeweils geltenden Leistungen und Preise sind unter wachplan.info/preise/ beschrieben.

(3) Der Anbieter entwickelt die Anwendung fortlaufend weiter. Funktionsupdates sind ohne Aufpreis enthalten. Er darf einzelne Funktionen ändern oder ersetzen, solange der vertraglich geschuldete Zweck erhalten bleibt. Wird eine wesentliche Funktion ersatzlos eingestellt, kann der Kunde den Vertrag zum Zeitpunkt der Einstellung kündigen.

(4) Das Wachbuch ist kein Patientenprotokoll und ersetzt keines. Es ersetzt ferner keine gesetzlich oder verbandsintern vorgeschriebene Dokumentation. Für die Einhaltung solcher Pflichten bleibt der Kunde verantwortlich.

§ 3 Zustandekommen des Vertrags

(1) Die Darstellung auf der Website ist kein bindendes Angebot. Mit dem Absenden des Bestellformulars gibt der Kunde ein Angebot ab.

(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Bestellung in Textform bestätigt oder die Instanz bereitstellt.

(3) Der Anbieter ist nicht verpflichtet, eine Bestellung anzunehmen.

§ 4 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit das einfache, nicht übertragbare Recht, die Anwendung bestimmungsgemäß zu nutzen.

(2) Die Nutzung ist auf den Kunden und seine Mitglieder beschränkt. Eine Überlassung der Instanz an Dritte, insbesondere an andere Ortsgruppen, Gliederungen oder Vereine, ist ohne vorherige Zustimmung des Anbieters unzulässig. Das gilt auch für eine unentgeltliche Mitnutzung.

(3) Der Kunde darf die Anwendung nicht zurückentwickeln, vervielfältigen oder Dritten zugänglich machen, soweit nicht zwingendes Recht dies erlaubt.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde benennt dem Anbieter einen Ansprechpartner und hält dessen Kontaktdaten aktuell.

(2) Der Kunde verwaltet die Zugänge seiner Administratoren eigenverantwortlich, entzieht Berechtigungen unverzüglich bei Wegfall der Voraussetzungen und hält Zugangsdaten geheim. Für Schäden aus einer Weitergabe von Zugangsdaten haftet der Kunde.

(3) Der Kunde sorgt für die Betriebsbereitschaft seiner eigenen Geräte und seines Internetzugangs. Der Anbieter schuldet keine Leistungen an der Infrastruktur des Kunden.

(4) Der Kunde meldet Störungen unverzüglich in Textform und beschreibt sie so, dass sie nachvollziehbar sind.

(5) Der Kunde stellt sicher, dass er zur Verarbeitung der von ihm eingegebenen Daten berechtigt ist. Er stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer unzulässigen Eingabe beruhen.

§ 6 Verfügbarkeit, Wartung und Support

(1) Der Anbieter strebt eine hohe Verfügbarkeit der Anwendung an. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht zugesichert.

(2) Nicht als Ausfall gelten Zeiten für Wartung und Updates sowie Störungen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat – insbesondere Ausfälle des Rechenzentrums, der Netzanbindung oder Störungen beim Kunden. Wartungsarbeiten legt der Anbieter nach Möglichkeit in nutzungsschwache Zeiten und kündigt planbare Arbeiten an.

(3) Support leistet der Anbieter per E-Mail zu üblichen Geschäftszeiten. Bestimmte Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten werden nicht geschuldet. Schulungen und Einweisungen vor Ort sind nicht Vertragsbestandteil und werden gesondert vereinbart.

§ 7 Datensicherung

(1) Der Anbieter lässt die Instanzen im laufenden Betrieb regelmäßig sichern. Ein bestimmter Sicherungsstand, ein bestimmtes Sicherungsintervall oder eine bestimmte Wiederherstellungszeit werden nicht geschuldet.

(2) Der Kunde kann seine Daten jederzeit selbst ausleiten – über den Mitgliederexport, die Wachtags-PDFs, die Statistikausdrucke und den Datenexport je Mitglied. Für Daten, deren Verlust ihn empfindlich träfe, obliegt ihm eine eigene Sicherung.

(3) Testinstanzen werden nicht gesichert (§ 11).

§ 8 Vergütung, Fälligkeit und Zahlungsverzug

(1) Die Vergütung richtet sich nach der bei Vertragsschluss geltenden Preisliste. Alle Preise sind Nettopreise. Der Anbieter weist derzeit keine Umsatzsteuer aus (Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG); entfällt diese Regelung, kommt die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu.

(2) Abgerechnet wird jährlich im Voraus für das laufende Kalenderjahr. Die Rechnung wird per E-Mail übermittelt.

(3) Beginnt die Nutzung im Laufe eines Kalenderjahres, wird das erste Jahr anteilig je angefangenem Monat ab Bereitstellung berechnet. Die einmalige Einrichtungsgebühr kommt hinzu, soweit sie nicht entfällt.

(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(5) Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter nach erfolgloser Mahnung mit einer Frist von mindestens 14 Tagen den Zugang zur Instanz sperren. Die Sperrung ist mindestens sieben Tage vorher anzukündigen. Die Daten bleiben während der Sperrung erhalten. Die Vergütungspflicht besteht fort.

(6) Bleibt die Zahlung nach weiteren 30 Tagen aus, kann der Anbieter den Vertrag fristlos kündigen.

(7) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

§ 9 Preisanpassung

(1) Der Anbieter kann die Preise jeweils zum Beginn eines neuen Kalenderjahres anpassen.

(2) Er teilt die Anpassung dem Kunden mindestens acht Wochen vor dem 31. Dezember in Textform mit und weist dabei auf das Sonderkündigungsrecht nach Absatz 3 hin.

(3) Der Kunde kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Anpassung zum 31. Dezember kündigen. Kündigt er nicht, gilt der neue Preis ab dem folgenden Kalenderjahr.

§ 10 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag läuft bis zum 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres und verlängert sich um jeweils ein weiteres Kalenderjahr, wenn er nicht gekündigt wird.

(2) Beide Seiten können mit einer Frist von 30 Tagen zum 31. Dezember kündigen.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor bei Zahlungsverzug nach § 8 Abs. 6, bei erheblicher Verletzung von § 4 oder § 5 und bei einer Nutzung, die den Betrieb der Infrastruktur gefährdet.

(4) Nach Vertragsende löscht der Anbieter die Instanz und alle Kopien nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrags. Der Kunde wird darauf hingewiesen, seine Daten vor Vertragsende selbst auszuleiten.

§ 11 Testinstanzen

(1) Testinstanzen werden kostenfrei und befristet bereitgestellt. Ein Anspruch auf Bereitstellung, Verlängerung oder Verfügbarkeit besteht nicht.

(2) Testinstanzen werden nicht gesichert und nicht automatisch aktualisiert.

(3) In Testinstanzen dürfen keine personenbezogenen Daten gespeichert werden. Verstößt der Kunde dagegen, kann der Anbieter die Instanz ohne Vorankündigung löschen.

(4) Der Anbieter kann Testinstanzen nach Ablauf der Frist jederzeit und ohne Vorankündigung löschen. Eine Übernahme der Daten in eine Produktivinstanz findet nicht statt; eine Bestellung führt zu einer neuen, leeren Instanz.

(5) Die Haftung des Anbieters für Testinstanzen beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

§ 12 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Der Kunde ist für die von ihm verarbeiteten personenbezogenen Daten Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Der Anbieter verarbeitet sie ausschließlich in seinem Auftrag.

(2) Vor der Erfassung personenbezogener Daten schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Der Kunde erzeugt und nimmt ihn im Verwaltungsbereich seiner Instanz an. Näheres unter wachplan.info/datenschutz-sicherheit/.

(3) Bei Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und dem Auftragsverarbeitungsvertrag geht der Auftragsverarbeitungsvertrag vor.

§ 13 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht – also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung nach Absatz 2 ist der Höhe nach begrenzt auf je Schadensfall den höheren Betrag aus dem Dreifachen der Jahresvergütung oder 5.000 € und insgesamt auf den doppelten dieser Beträge je Vertragsjahr.

(4) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in dem Umfang, der auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden (§ 7 Abs. 2) eingetreten wäre.

(5) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Vorschriften über den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bleiben unberührt. Eine Änderung der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

(6) Der Anbieter haftet nicht für Ereignisse höherer Gewalt und andere Umstände außerhalb seines Einflussbereichs, die die Leistung erheblich erschweren oder unmöglich machen. Dauert ein solches Ereignis länger als zwei Monate, können beide Seiten den Vertrag kündigen.

§ 14 Verjährung

Ansprüche des Kunden gegen den Anbieter verjähren in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Ansprüche aus den in § 13 Abs. 1 genannten Fällen; für sie gelten die gesetzlichen Fristen.

§ 15 Änderungen dieser Bedingungen

(1) Der Anbieter kann diese Bedingungen ändern, soweit die Änderung dem Kunden zumutbar ist und das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zu seinen Ungunsten verschiebt.

(2) Die Änderung wird dem Kunden mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Dabei wird auf die Änderung, das Widerspruchsrecht und die Folge des Schweigens ausdrücklich hingewiesen.

(3) Widerspricht der Kunde nicht vor dem Wirksamwerden in Textform, gilt die Änderung als angenommen. Widerspricht er, endet der Vertrag zum nächsten 31. Dezember; bis dahin gelten die bisherigen Bedingungen fort.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist München, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

(3) Der Kunde kann seine Rechte aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters übertragen. Der Anbieter darf den Vertrag auf einen Rechtsnachfolger übertragen; der Kunde kann in diesem Fall binnen vier Wochen zum Übertragungszeitpunkt kündigen.

(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.


Frühere Fassungen stellt der Anbieter auf Anfrage zur Verfügung. Fragen zu diesen Bedingungen beantworten wir gern über die Kontaktseite.